RS Lvwg 2018/3/21 LVwG-340-7/2018-R3

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Veröffentlicht am 21.03.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

21.03.2018

Norm

MSG Vlbg 2010 §8 Abs1
MSV Vlbg 2010 §9 Abs1 litc
ASVG §330a
ASVG §707a Abs2

Rechtssatz

Bei einem Ertrag aus Geldvermögen (hier: Pensionskonto, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge) handelt es sich um Mittel, die dem Beschwerdeführer zufließen. Die Erträge aus dem Vermögen sind daher ein Einkommen; dieses ist vom Pflegeregressverbot nicht umfasst, da zufolge § 330a ASVG lediglich ein Zugriff auf das „Vermögen“ unzulässig ist.

Schlagworte

Pflegeregressverbot, Einkommen aus Vermögenserträgnissen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.340.7.2018.R3

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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