Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.05.2018Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §24 Abs3Rechtssatz
Eine Anzeige durch die Vermieterin, in deren Wohnung die BF zeitweise auf deren Kinder aufgepasst hat, wegen Diebstahls ist ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, das nicht dauerhaft ist. Bei einer unbescholtenen Person kann eine solche Anzeige und ein polizeiliches Ermittlungsverfahren ein Ereignis darstellen, das einen Studienerfolg zumindest zu beeinträchtigen geeignet ist.
Schlagworte
Besondere Erteilungsvoraussetzung, Studienerfolgsnachweis, maßgebliches Studienjahr, Hinderungsgrund, unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis, StrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.151.074.2807.2018Zuletzt aktualisiert am
28.05.2018