Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
20.03.2018Norm
AVG 1991 §37Rechtssatz
Eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann durch die mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat (VwGH 10.09.2015, Ra 2015/09/0056).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Maßnahmenauftrag; subjektiver Abfallbegriff; objektiver Abfallbegriff; Entledigungsabsicht; Haftung; Verfahrensrecht; Parteiengehör;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.625.001.2017Zuletzt aktualisiert am
28.05.2018