RS Lvwg 2018/4/16 LVwG-AV-11/001-2012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

16.04.2018

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §75
GewO 1994 §81

Rechtssatz

Eine Vermehrung der Gesamtimmissionen einer Betriebsanlage im Zuge einer

Änderung allein rechtfertigt nicht, dass die Genehmigung der Änderung auch die bereits genehmigte Anlage zu umfassen hat. Einer solchen Vermehrung ist vielmehr durch entsprechende Auflagen im Genehmigungsbescheid zu begegnen.

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; Immissionen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.11.001.2012

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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