RS Lvwg 2018/4/16 LVwG-AV-11/001-2012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.04.2018

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §75
GewO 1994 §81

Rechtssatz

Der Eigentümer eines Grundstückes, das zwar als Bauland gewidmet ist, tatsächlich aber  landwirtschaftlich genutzt wird, kann unter Hinweis auf eine beabsichtigte künftige Verwendung keine persönliche Gefährdung oder Belästigung geltend machen.

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; Immissionen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.11.001.2012

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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