Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.04.2018Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Der Eigentümer eines Grundstückes, das zwar als Bauland gewidmet ist, tatsächlich aber landwirtschaftlich genutzt wird, kann unter Hinweis auf eine beabsichtigte künftige Verwendung keine persönliche Gefährdung oder Belästigung geltend machen.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; Immissionen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.11.001.2012Zuletzt aktualisiert am
28.05.2018