TE Lvwg Erkenntnis 2017/12/27 KLVwG-2101/5/2017

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 27.12.2017
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten