RS Vfgh 2018/5/2 E189/2018

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Veröffentlicht am 02.05.2018
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

VfGG §20 Abs2
ZPO §63 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung einer Eingabe nach Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen entschiedener Sache

Rechtssatz

Abweisung der Anträge vom 08.01.2018 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde; Zurückweisung der Eingabe vom 12.03.2018 mit dem Begehren, "die zu Recht beantragte Verfahrenshilfe" zu gewähren.

Der VfGH wertet diese Eingabe als Antrag auf neuerliche Entscheidung über die seinerzeitigen Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Diesen Anträgen steht aber - da keine wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist - die Rechtskraft des die ersten Verfahrenshilfeanträge abweisenden Beschlusses des VfGH entgegen.

Entscheidungstexte

  • E189/2018
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 02.05.2018 E189/2018

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, res iudicata

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2018:E189.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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