RS Vwgh 2018/3/27 Ra 2017/06/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2018
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
UVPG 2000 §19 Abs1 Z1;
UVPG 2000 §24f Abs8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/06/0233

Rechtssatz

Ein Nachbar kann Mängel in den Projektunterlagen grundsätzlich nur dann als Verletzung von Nachbarrechten geltend machen, wenn er sich infolge dieser Mängel nicht ausreichend über Art und Umfang des Vorhabens sowie über die Einflussnahme auf seine Rechte informieren konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017060232.L03

Im RIS seit

10.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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