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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/06/0233Rechtssatz
Ein Nachbar kann Mängel in den Projektunterlagen grundsätzlich nur dann als Verletzung von Nachbarrechten geltend machen, wenn er sich infolge dieser Mängel nicht ausreichend über Art und Umfang des Vorhabens sowie über die Einflussnahme auf seine Rechte informieren konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017060232.L03Im RIS seit
10.05.2018Zuletzt aktualisiert am
04.07.2018