Norm
EO §36 ERechtssatz
Führt der (ganz) überwiegende Erfolg einer Impugnationsklage zum Wegfall sowohl der Exekutionsbewilligung als auch zahlreicher weiterer (hier: 18) Strafbeschlüsse, ist die im (allein) verbleibenden (hier 19.) Strafbeschluss verhängte Geldstrafe jedenfalls neu zu bemessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131995Im RIS seit
14.05.2018Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018