RS OGH 2018/1/24 3Ob219/17b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2018
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Norm

EO §36 E
EO §41 Abs1

Rechtssatz

Führt der (ganz) überwiegende Erfolg einer Impugnationsklage zum Wegfall sowohl der Exekutionsbewilligung als auch zahlreicher weiterer (hier: 18) Strafbeschlüsse, ist die im (allein) verbleibenden (hier 19.) Strafbeschluss verhängte Geldstrafe jedenfalls neu zu bemessen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131995

Im RIS seit

14.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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