Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.04.2018Norm
StVO 1960 §5 Abs2 Z1Rechtssatz
Durch das in den Mund-Nehmen von Schnee wird ein Verhalten gesetzt, das zu einer Verfälschung des Alkotestergebnisses führen kann. Wird trotz ausdrücklicher Belehrung keinen Schnee zu sich zu nehmen, Schnee in den Mund gesteckt, stellt dies eine Verweigerung der Durchführung eines Alkoholtestes dar.
Schlagworte
Alkomattest, Schnee essen, VerweigerungAnmerkung
Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof (11.06.2018. Ra 2018/11/0103) zurückgewiesen (Beweiswürdigung nicht unvertretbar).European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.411.17.2018.R17Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018