RS Lvwg 2018/4/20 LVwG-411-17/2018-R17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.04.2018

Norm

StVO 1960 §5 Abs2 Z1
StVO 1960 §99 Abs1 litb
FSG 1997 §24 Abs1 Z1
FSG 1997 §26 Abs2 Z1

Rechtssatz

Durch das in den Mund-Nehmen von Schnee wird ein Verhalten gesetzt, das zu einer Verfälschung des Alkotestergebnisses führen kann. Wird trotz ausdrücklicher Belehrung keinen Schnee zu sich zu nehmen, Schnee in den Mund gesteckt, stellt dies eine Verweigerung der Durchführung eines Alkoholtestes dar.

Schlagworte

Alkomattest, Schnee essen, Verweigerung

Anmerkung

Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof (11.06.2018. Ra 2018/11/0103) zurückgewiesen (Beweiswürdigung nicht unvertretbar).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.411.17.2018.R17

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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