RS Lvwg 2018/3/14 LVwG-AV-1252/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

14.03.2018

Norm

KFG 1967 §109

Rechtssatz

Die exzessive Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ist als verwerflich und gefährlich anzusehen. Die Annahme, die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Gesetzes sei nach dem Vorfall weiterhin vorgelegen, da sich das  Fehlverhalten nicht während der Ausübung der Fahrlehrertätigkeit ereignet habe, ist verfehlt. Nach ständiger Rechtsprechung kann nicht nur ein unmittelbar bei der Ausübung der jeweiligen Lehrtätigkeit gesetztes Fehlverhalten zum Wegfall der Vertrauenswürdigkeit führen; dieser Wegfall kann vielmehr die Folge selbst eines außerberuflichen Fehlverhaltens sein.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Fahrschulwesen; Fahrlehrerberechtigung; Entziehung; Maßnahme; Vertrauenswürdigkeit; Prognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1252.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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