Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
14.03.2018Norm
KFG 1967 §109Rechtssatz
Die exzessive Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ist als verwerflich und gefährlich anzusehen. Die Annahme, die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Gesetzes sei nach dem Vorfall weiterhin vorgelegen, da sich das Fehlverhalten nicht während der Ausübung der Fahrlehrertätigkeit ereignet habe, ist verfehlt. Nach ständiger Rechtsprechung kann nicht nur ein unmittelbar bei der Ausübung der jeweiligen Lehrtätigkeit gesetztes Fehlverhalten zum Wegfall der Vertrauenswürdigkeit führen; dieser Wegfall kann vielmehr die Folge selbst eines außerberuflichen Fehlverhaltens sein.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Fahrschulwesen; Fahrlehrerberechtigung; Entziehung; Maßnahme; Vertrauenswürdigkeit; Prognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1252.001.2017Zuletzt aktualisiert am
09.05.2018