RS Vwgh 2018/3/20 Ra 2018/05/0031

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Veröffentlicht am 20.03.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall verweist der Spruch auf Ausführungen im Spruch selbst. Das Vorbringen über unzulässige Verweisungen im Hinblick auf die Anforderungen des Spruches im Lichte des § 44a Z 1 VStG ist daher nicht zielführend, zumal auch die Judikatur (VwGH 16.6.2000, 96/21/0737, VwGH 19.3.2014, 2013/09/0040) nur Verweise auf Schriftstücke außerhalb des Spruches für rechtswidrig erklärt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050031.L01

Im RIS seit

03.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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