RS OGH 2012/4/12 21Fs1/12g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2012
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Norm

GOG §91

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Säumnis nach einem objektiv-konkreten Maßstab ist unter anderem auch die personelle Ausstattung des Gerichts von Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2012:RSP0000085

Im RIS seit

03.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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