Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.10.2015Norm
AVG §13 Abs2Rechtssatz
Ein mündliches Berufungsvorbringen, über welches keine Niederschrift, sondern nur ein von einem Amtsorgan unterfertigter Aktenvermerk angelegt worden ist, stellt keine zulässige Berufung dar (Hinweis auf VwSlg 16.356, welchem Erkenntnis eine Niederschrift zugrunde gelegen ist).
Schlagworte
mündliche Berufung, Aktenvermerk, unzulässigAnmerkung
Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof (27.03.2018. Ro 2015/06/0022) zurückgewiesen (keine Abweichung von Judikatur des VwGH).European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2015:LVwG.328.002.R3.2015Zuletzt aktualisiert am
02.05.2018