Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.04.2018Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z9Rechtssatz
Bei dem Erfordernis, dass im Falle eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG zum Zwecke der Familienzusammenführung beide Ehegatten ein Mindestalter von 21. Lebensjahren nachweisen müssen, handelt es sich um eine formale Erteilungsvoraussetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung, die bei Nichterfüllung die Zurückweisung eines solchen Antrags zur Folge hat. Eine „Heilung“ durch Zeitablauf ist ausgeschlossen (vgl. RV 330/2009 zu BGBl. Nr. I 122/2009).
Schlagworte
Richtlinienkonforme Auslegung, Legaldefinition, Familienangehöriger, Mindestalter, formale ErteilungsvoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.151.059.13920.2017Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018