TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/4 I407 2182791-1

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Veröffentlicht am 04.04.2018
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Entscheidungsdatum

04.04.2018

Norm

B-VG Art.133 Abs4
FPG §67
VwGVG §28 Abs5

Spruch

I407 2182791-1/15E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 07.03.2018 MÜNDLICH VERKÜNDETEN

ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Stefan MUMELTER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX StA.

MAROKKO, vertreten durch: Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung GmbH, 4020 Linz gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl Oberösterreich vom 22.11.2017, Zl. IFA 1112396608/VerfZ 160575887 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 5 VwGVG stattgegben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos behoben.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 07.03.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Aufenthaltsverbot aufgehoben, Behebung der Entscheidung, ersatzlose
Behebung, gekürzte Ausfertigung, mündliche Verkündung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2018:I407.2182791.1.00

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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