RS Vwgh 2018/3/26 Ra 2017/18/0112

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Veröffentlicht am 26.03.2018
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §35;
BFA-VG 2014 §13 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/18/0113

Rechtssatz

Bevor ein Antrag gemäß § 35 AsylG 2005 aufgrund von Zweifeln an einem Verwandtschaftsverhältnis abgewiesen wird -, hat jedenfalls gemäß § 13 Abs. 4 BFA-VG 2014 eine organisatorische Hilfestellung zur Beibringung des DNA-Nachweises und die entsprechende Belehrung zu erfolgen (arg: "hat ihm (...) zu ermöglichen"; "ist (...) zu belehren"). Im vorliegenden Fall, in dem die minderjährige Revisionswerberin bereits in ihrer Beschwerde monierte, keine "entsprechende Belehrung gemäß § 13 Abs. 4 BFA-VG 2014" erhalten zu haben, kann dieses "Ersuchen um Belehrung" aus dem Kontext nur so verstanden werden, dass das revisionswerbende Kind um eine behördliche organisatorische Hilfestellung, somit eine Anleitung betreffend der Modalitäten der Durchführung einer DNA-Analyse ersuchte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017180112.L03

Im RIS seit

19.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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