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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §35;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/18/0113Rechtssatz
Bevor ein Antrag gemäß § 35 AsylG 2005 aufgrund von Zweifeln an einem Verwandtschaftsverhältnis abgewiesen wird -, hat jedenfalls gemäß § 13 Abs. 4 BFA-VG 2014 eine organisatorische Hilfestellung zur Beibringung des DNA-Nachweises und die entsprechende Belehrung zu erfolgen (arg: "hat ihm (...) zu ermöglichen"; "ist (...) zu belehren"). Im vorliegenden Fall, in dem die minderjährige Revisionswerberin bereits in ihrer Beschwerde monierte, keine "entsprechende Belehrung gemäß § 13 Abs. 4 BFA-VG 2014" erhalten zu haben, kann dieses "Ersuchen um Belehrung" aus dem Kontext nur so verstanden werden, dass das revisionswerbende Kind um eine behördliche organisatorische Hilfestellung, somit eine Anleitung betreffend der Modalitäten der Durchführung einer DNA-Analyse ersuchte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017180112.L03Im RIS seit
19.04.2018Zuletzt aktualisiert am
20.04.2018