RS Lvwg 2018/3/20 LVwG-S-3355/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2018
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Norm

ASchG 1994 §130 Abs1 Z16
MRKZP 07te Art4
VStG 1991 §22 Abs1
StGB §80
StGB §88

Rechtssatz

Art. 4 7. ZP EMRK enthält nicht nur ein Doppelbestrafungsverbot, sondern auch ein Doppelverfolgungsverbot: Ab der rechtskräftigen Entscheidung im ersten Verfahren ist nicht nur eine zweite Entscheidung, sondern ein zweites Verfahren insgesamt unzulässig.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Verwaltungsstrafe; Arbeitnehmerschutz; Doppelverfolgung; Doppelbestrafung; Diversion;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.3355.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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