RS OGH 2018/1/23 4Ob3/18x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2018
beobachten
merken

Norm

ZPO §163
ZPO §19 Abs1

Rechtssatz

Trotz Eintritt der Unterbrechungswirkung kann in solchen Nebenverfahren entschieden werden, die Gebühren? und Kostenansprüche Dritter oder vorher eingebrachte Verfahrenshilfeanträge einer Partei betreffen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 3/18x
    Entscheidungstext OGH 23.01.2018 4 Ob 3/18x
    Beisatz: Das Verfahren über die Zulassung eines Nebenintervenienten fällt nicht unter diese Ausnahme. (T1); Veröff: SZ 2018/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131939

Im RIS seit

16.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten