Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.02.2018Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Nach der Judikatur des VwGH ist die Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) dann nicht mehr gegeben, wenn aufgrund des Verhaltens des Ermächtigten die Annahme berechtigt ist, dass sich die Kraftfahrbehörde nicht mehr darauf verlassen kann, dass er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes, nämlich der Gewährleistung, dass nur betriebstaugliche und verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen, ausüben wird (vgl. VwGH Ra 2014/11/0082 mwN).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit; Erfüllungsgehilfe;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1351.001.2017Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018