Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
01.02.2018Norm
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs1Rechtssatz
Würden nach Öffnung der Angebote inhaltlich bestimmte Konzepte bei einem maßgebenden Zuschlagskriterium nachträglich ergänzt, so würde die Unvollständigkeit des Bezug habenden Angebotes in einem wesentlichen Punkt behoben (vgl. in diesem Sinn VwGH Zl. 2001/04/0124 u.a.).
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Zuschlagskriterien; Bieterlücken; Verhandlungsverfahren;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.VG.16.002.2017Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018