RS Vwgh 2018/2/22 Ra 2017/11/0066

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Veröffentlicht am 22.02.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs2 Z1;
AZG §9 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/11/0028 E 28. Juni 2005 RS 4

Stammrechtssatz

Zu einem fortgesetzten Delikt können nur einzelne Verstöße gegen eine bestimmte Rechtsvorschrift zusammengefasst werden, nicht aber auch Verstöße gegen verschiedene Vorschriften (Hinweis E 24. Februar 1998, 97/11/0188).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017110066.L05

Im RIS seit

05.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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