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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §28 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/11/0066 E 18. September 2012 RS 1Stammrechtssatz
Wenn Rechtsvorschriften, die dem Schutz von Arbeitnehmern dienen, in Ansehung mehrerer Arbeitnehmer verletzt werden, liegen mehrere Übertretungen vor. Liegen zwischen Tathandlungen gleicher Art in Ansehung desselben Arbeitnehmers nicht mehr als zwei Wochen (enger zeitlicher Zusammenhang), so kann jedenfalls von einem fortgesetzten Delikt ausgegangen werden (Hinweis E vom 18. Dezember 1997, 97/11/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017110066.L04Im RIS seit
05.04.2018Zuletzt aktualisiert am
22.11.2018