Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
22.03.2018Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §373dRechtssatz
Die Kenntnis des MRG ist für Immobilienverwalter notwendig, sodass eine diesbezügliche Befreiung von der Prüfung nicht möglich ist.
Schlagworte
EWR-Gleichhaltung; Immobilienverwalter; Einschränkung auf Eigentumswohnungen; EignungsprüfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2018:LVwG.2016.27.0631.4Zuletzt aktualisiert am
04.04.2018