Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.03.2018Index
97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §139 Abs2Rechtssatz
Der Umstand, dass im Zeitpunkt der Erklärung des beabsichtigten Widerrufs nur mehr ein Bieter im Verfahren verblieben ist, stellt bereits für sich genommen einen sachlichen Grund für ein Widerrufsrecht des Sektorenauftraggebers dar.
Schlagworte
Sektorenauftraggeberin, Widerrufsrecht, sachliche Widerrufsgründe, zulässiger WiderrufEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.123.062.17163.2017Zuletzt aktualisiert am
29.03.2018