RS Lvwg 2018/3/7 VGW-123/062/17163/2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.03.2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §139 Abs2
BVergG 2006 §278

Rechtssatz

Der Umstand, dass im Zeitpunkt der Erklärung des beabsichtigten Widerrufs nur mehr ein Bieter im Verfahren verblieben ist, stellt bereits für sich genommen einen sachlichen Grund für ein Widerrufsrecht des Sektorenauftraggebers dar.

Schlagworte

Sektorenauftraggeberin, Widerrufsrecht, sachliche Widerrufsgründe, zulässiger Widerruf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.123.062.17163.2017

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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