RS Lvwg 2018/1/17 LVwG-VG-14/002-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.01.2018

Norm

LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2
BVergG 2006 §22 Abs1
BVergG 2006 §22 Abs3
BVergG 2006 §125 Abs4
BVergG 2006 §125 Abs5

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, dass Festlegungen des Auftraggebers wie z.B. hinsichtlich Ober- und Unterschwellenbereich nicht der Präklusion unterliegen hat der VwGH unter  Verweis auf das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der möglichst raschen Abhandlung von Nachprüfungsverfahren bereits wiederholt abgelehnt.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Einzelaufträge; Unterschwelle; Plausibilität;

Anmerkung

VwGH 11.09.2020, Ra 2018/04/0157-9, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.VG.14.002.2017

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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