Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.01.2018Norm
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2Rechtssatz
Die Rechtsansicht, dass Festlegungen des Auftraggebers wie z.B. hinsichtlich Ober- und Unterschwellenbereich nicht der Präklusion unterliegen hat der VwGH unter Verweis auf das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der möglichst raschen Abhandlung von Nachprüfungsverfahren bereits wiederholt abgelehnt.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Einzelaufträge; Unterschwelle; Plausibilität;Anmerkung
VwGH 11.09.2020, Ra 2018/04/0157-9, ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.VG.14.002.2017Zuletzt aktualisiert am
30.09.2020