TE Lvwg Erkenntnis 2018/3/29 KLVwG-2242/7/2017

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.03.2018
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten