RS Vwgh 2018/2/27 Ra 2016/05/0021

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Veröffentlicht am 27.02.2018
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §37 Abs4 Z4;

Rechtssatz

§ 37 Abs. 4 Z 4 AWG 2002 stellt nicht auf die Erhöhung eines Störfallrisikos, sondern vielmehr auf Änderungen, die nachteilige Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt haben können - wie im vorliegenden Fall die deutliche Erhöhung der Lagermenge in der Halle -, ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050021.L02

Im RIS seit

22.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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