Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §37 Abs4 Z4;Rechtssatz
§ 37 Abs. 4 Z 4 AWG 2002 stellt nicht auf die Erhöhung eines Störfallrisikos, sondern vielmehr auf Änderungen, die nachteilige Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt haben können - wie im vorliegenden Fall die deutliche Erhöhung der Lagermenge in der Halle -, ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050021.L02Im RIS seit
22.03.2018Zuletzt aktualisiert am
22.02.2019