Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
17.01.2018Norm
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2Rechtssatz
Die Preisangemessenheitsprüfung ist als Plausibilitätsprüfung ausgestaltet, nach der eine minutiöse Überprüfung der gesamten Kalkulation nicht erforderlich ist (VwGH 15.09.2004, 2004/04/0032). Dennoch erfordert die vertiefte Angebotsprüfung eine derartige „Tiefe“ der Prüfung, die eine ausreichend begründete Schlussfolgerung, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann, ermöglicht.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Einzelaufträge; Unterschwelle; Plausibilität;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.VG.12.002.2017Zuletzt aktualisiert am
26.03.2018