Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
17.01.2018Norm
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2Rechtssatz
Lässt sich ein ungewöhnlich niedriger Preis betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar begründen, so ist selbst ein Unterpreis als angemessener Preis zu qualifizieren (Fink/Schiefer in Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht 2005, 399).
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Einzelaufträge; Unterschwelle; Plausibilität;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.VG.12.002.2017Zuletzt aktualisiert am
26.03.2018