RS Vwgh 2017/12/15 Ra 2017/17/0853

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Veröffentlicht am 15.12.2017
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4;
VwGG §28 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Sofern die Revisionswerberin die "Zuständigkeit der einschreitenden Behörde" ohne nähere Begründung bestreitet, ist dazu auszuführen, dass mit dieser unsubstantiierten Behauptung keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG aufgezeigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017170853.L01

Im RIS seit

23.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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