RS Vwgh 2018/2/13 Ra 2017/02/0168

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Veröffentlicht am 13.02.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §268;
AVG §9;
VwGG §42 Abs2 Z1;
ZustG §13 Abs1;

Rechtssatz

Umfasst der Wirkungsbereich des vom Gericht bestellten Sachwalters zum Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses zwar die Vertretung in Gerichtsverfahren, nicht aber auch die Vertretung vor sonstigen Behörden, kann das Straferkenntnis der belangten Behörde an die von diesem Sachwalter vertretene Person rechtswirksam zugestellt werden (vgl. VwGH 18.3.1987, 86/09/0029).

Schlagworte

SachwalterHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020168.L02

Im RIS seit

19.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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