RS Vwgh 2018/2/22 Ra 2018/09/0001

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Veröffentlicht am 22.02.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §37;
HVG §2 Abs2;

Rechtssatz

Die Beweiserleichterung der bloßen Glaubhaftmachung nach § 2 Abs. 2 HVG bezieht sich lediglich auf die Kausalität und das Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Gesundheitsschädigung und dem schädigenden Ereignis oder die der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnisse. Diese Tatbestände knüpfen jedoch an die rechtserhebliche Tatsache der Feststellung einer Gesundheitsschädigung an sich an und setzen daher eine solche voraus (vgl. VwGH 26.9.1984, 84/09/0142; VwGH 12.1.1982, 81/09/0024).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018090001.L01

Im RIS seit

15.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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