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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Beweiserleichterung der bloßen Glaubhaftmachung nach § 2 Abs. 2 HVG bezieht sich lediglich auf die Kausalität und das Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Gesundheitsschädigung und dem schädigenden Ereignis oder die der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnisse. Diese Tatbestände knüpfen jedoch an die rechtserhebliche Tatsache der Feststellung einer Gesundheitsschädigung an sich an und setzen daher eine solche voraus (vgl. VwGH 26.9.1984, 84/09/0142; VwGH 12.1.1982, 81/09/0024).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018090001.L01Im RIS seit
15.03.2018Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018