RS Lvwg 2018/1/11 LVwG-AV-1227/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

11.01.2018

Norm

FSG 1997 §7
FSG 1997 §24
FSG 1997 §25
FSG 1997 §26
StVO 1960 §5

Rechtssatz

Da der Beschwerdeführer nach der Anhaltung, Abnahme der Fahrzeugschlüssel und Untersagung der Weiterfahrt durch ein Organ der Bundespolizei bereits eine halbe Stunde später sein Kraftfahrzeug neuerlich gelenkt hat, hat er in besonders eklatanter Weise seine gleichgültige Einstellung gegenüber Vorschriften, die der Verkehrssicherheit dienen, unter Beweis gestellt.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Straßenverkehr; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1227.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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