Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
11.01.2018Norm
FSG 1997 §7Rechtssatz
Bei der Prognose der Verkehrsunzuverlässigkeit ist auch zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer nach Entziehung der Lenkberechtigung nicht bloß einmal, sondern viermal sein Kraftfahrzeug trotz entzogener Lenkberechtigung gelenkt hat.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Straßenverkehr; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1227.001.2017Zuletzt aktualisiert am
19.03.2018