TE Lvwg Erkenntnis 2017/12/22 KLVwG-2561/11/2016

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 22.12.2017
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten