RS OGH 2018/1/17 15Os156/17t

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Veröffentlicht am 17.01.2018
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Norm

StPO §464
StPO §467 Abs2

Rechtssatz

Im Gegensatz zur Bekämpfung der Feststellungsgrundlage für die Frage der Schuld bei Kollegialgerichten ist die Anfechtung im Rahmen der Schuldberufung nicht auf formale Begründungsmängel und das Aufzeigen erheblicher Bedenken beschränkt, sondern umfassend, und zwar auch durch neue Tatsachenbehauptungen und neues Beweismittelvorbringen zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131915

Im RIS seit

15.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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