Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.01.2018Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Ist die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen nicht möglich ohne auszuschließen, dass eine genehmigte Betriebsanlage ihrem Wesen nach geändert werden würde, so kann zur Erreichung eines im Verfahren ermittelten Immissionszieles die Vorlage eines Sanierungskonzepts vorgeschrieben werden.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; SanierungskonzeptEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.737.001.2016Zuletzt aktualisiert am
14.03.2018