Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.01.2018Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 KFG 1967 im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer
(Widerrufs- )Entscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit (hier: Beschwerdeführerin hat von sich aus bereits vor Durchführung der behördlichen Überprüfung Anstrengungen zur Qualitätssicherung unternommen).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.143.001.2017Zuletzt aktualisiert am
12.03.2018