RS Lvwg 2018/1/3 LVwG-AV-143/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.01.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

03.01.2018

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 KFG 1967 im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer

(Widerrufs- )Entscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit (hier: Beschwerdeführerin hat von sich aus bereits vor Durchführung der behördlichen Überprüfung Anstrengungen zur Qualitätssicherung unternommen).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.143.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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