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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §64 Abs1 Z1 litfLeitsatz
Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitenden Rechtsanwalt in belegter HöheRechtssatz
Stattgabe des Antrags auf Kostenersatz für die im Rahmen der Besprechungen mit dem Beschwerdeführer entstandenen Dolmetschkosten, Übersetzungskosten sowie Kopierkosten. Beigelegt wurden die Honorarnoten zweier Dolmetscher, eines Übersetzungsinstitutes sowie eine Einzahlungsbestätigung des BFA.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kosten, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2018:E3432.2017Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018