RS OGH 2017/9/26 6Ob164/16k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2017
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Norm

AktG §84 Abs3 Z6
GmbHG §25 Abs3 Z2

Rechtssatz

Sowohl bei der AG als auch beider GmbH beginnt das Zahlungsverbot grundsätzlich mit dem Eintritt der materiellen Insolvenz und nicht unter Umständen erst 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131905

Im RIS seit

12.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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