Norm
AktG §84 Abs3 Z6Rechtssatz
Sowohl bei der AG als auch beider GmbH beginnt das Zahlungsverbot grundsätzlich mit dem Eintritt der materiellen Insolvenz und nicht unter Umständen erst 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131905Im RIS seit
12.03.2018Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020