RS OGH 2017/12/13 133R127/17z

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Veröffentlicht am 13.12.2017
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Norm

PatG §131 Abs1
PAG §24 Abs2
PatentamtsgebührenG §24 Abs2
MSchG §35 Abs5

Rechtssatz

Die zwölfmonatige Absolutfrist für die Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Erneuerungsgebühr beginnt mit dem Ablauf der Nachfrist des § 24 Abs 2 PAG zu laufen.

Entscheidungstexte

  • 133 R 127/17z
    Entscheidungstext OLG Wien 13.12.2017 133 R 127/17z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2017:RW0000900

Im RIS seit

09.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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