Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.09.2017Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG §8 Abs1Rechtssatz
Ein Antrag, die Gemeinde möge einen Antrag auf Förderungsmittel hinsichtlich einer öffentlichen Straße stellen, hat eine Angelegenheit der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung zum Gegenstand. Eine Säumnisbeschwerde wegen Nichtentsprechung dieses Antrags ist daher mangels Legitimation zu ihrer Erhebung zurückzuweisen.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde, Förderungsantrag, Privatwirtschaftsverwaltung, StraßenverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.80.38.1890.2017Zuletzt aktualisiert am
08.03.2018