RS Lvwg 2017/9/7 LVwG 80.38-1890/2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2017
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.09.2017

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGVG §8 Abs1

Rechtssatz

Ein Antrag, die Gemeinde möge einen Antrag auf Förderungsmittel hinsichtlich einer öffentlichen Straße stellen, hat eine Angelegenheit der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung zum Gegenstand. Eine Säumnisbeschwerde wegen Nichtentsprechung dieses Antrags ist daher mangels Legitimation zu ihrer Erhebung zurückzuweisen.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde, Förderungsantrag, Privatwirtschaftsverwaltung, Straßenverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.80.38.1890.2017

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten