Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.11.2017Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32 Abs1Rechtssatz
Einem Nachbarn kommt im Verfahren zur Bewilligung einer Einleitung nach § 32
Abs 1 WRG 1959 kein subjektiv-öffentliches Recht dahingehend zu, dass die Auflagen eines rechtskräftigen baurechtlichen Bescheids eingehalten werden (hier: dass die betreffenden Wässer auf eigenem Grund zur Versickerung bzw. zur Verrieselung zu bringen sind), da sich Bewilligungen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten nebeneinander erteilt werden, auch widersprechen können.
Schlagworte
Einleitungen, Bewilligungspflicht, Gesichtspunkte, Bescheid, Bebauungsgrundlagen, Widerspruch, Verrieselung, VersickerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.46.23.2425.2017Zuletzt aktualisiert am
08.03.2018