Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.01.2018Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §29aRechtssatz
Ein durch die Strafbehörde an eine andere Behörde übermitteltes Schreiben an den Bestraften, in welchem eine Vorführung zum Strafantritt nach § 53 b VStG angeordnet wird, stellt mangels Hinweises auf eine beabsichtigte Zuständigkeitsübertragung sowie mangels Bezugnahme auf § 29a VStG keine Verfahrensanordnung iSd § 29a VStG dar, mit der der Strafvollzug delegiert wird (vgl. VwGH 25.11.1991, 91/19/0293).
Schlagworte
Strafvollzug, Übertragung, Verfahrensanordnung, Strafantritt, VorführungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.32.35.2714.2017Zuletzt aktualisiert am
08.03.2018