Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.02.2018Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AVRAG 1993 §7jRechtssatz
Eine Verantwortungsübertragung zwischen verantwortlichen Vertretungsorganen eines Unternehmens iSd § 9 Abs 2 erster Satz VStG bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit nicht nur im Anwendungsbereich des § 23 ArbIG, sondern auch in jenem der inhaltsgleichen Bestimmungen des § 28a AuslBG und des § 7j AVRAG 1993 (nunmehr: § 24 LSD-BG) nicht der vorherigen Mitteilung an die in diesen Bestimmungen genannten Behörden.
Schlagworte
Verantwortlicher Beauftragter, Bestellung, VertretungsorganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.33.15.2257.2017Zuletzt aktualisiert am
08.03.2018