Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
10.01.2018Norm
GewO 1994 §74 Abs1Rechtssatz
Da es sich beim Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage um ein Projektverfahren handelt, dem alleine die in § 353 GewO 1994 genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind, hat Ausgangspunkt dieser Beurteilung die beantragte Ausstattung und Betriebsweise der Anlage zu sein.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Nachbar; Immissionen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.752.001.2016Zuletzt aktualisiert am
08.03.2018