Rechtssatznummer
10Entscheidungsdatum
28.08.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11Rechtssatz
Eine praktische Beschränkung der Unionsbürgerschaft der Tochter der Beschwerdeführerin, die heute vier Jahre alt, in Österreich rechtmäßig niedergelassen und französische Staatsangehörige ist, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wien im vorliegenden Fall auch dann zu befürchten, wenn sie allein aufgrund ihrer französischen Staatsangehörigkeit auf eine Ausreise mit ihrer Mutter nach Frankreich verwiesen würde, insbesondere auch weil einer Verlegung des Lebensmittelpunkts der dreiköpfigen Familie nach Frankreich wohl eine Aufenthaltsverfestigung des allein den Unterhalt bestreitenden Vaters in Österreich entgegenstünde und im Ergebnis eine abschreckende Wirkung in Bezug auf das tatsächlich ausgeübte Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern hätte (vgl. zu der vom nationalen Gericht vorzunehmenden Abwägung das Urteil des EuGH vom 12.3.2014, Rs. C-457/12, S. und G.).
Schlagworte
„de facto Zwang“ bei in Österreich niedergelassenem mj Kind mit französischer StaatsbürgerschaftAnmerkung
VwGH 22.2.2018, Ra 2015/22/0141; ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.10701.2014Zuletzt aktualisiert am
07.03.2018