Rechtssatznummer
9Entscheidungsdatum
28.08.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11Rechtssatz
Die minderjährige Tochter der Beschwerdeführerin im Alter von heute vier Jahren, die die französische Staatsbürgerschaft besitzt und damit Unionsbürgerin ist, wäre de facto gezwungen, Österreich und womöglich das Gebiet der Union zu verlassen und ihre Mutter in deren Herkunftsstaat Elfenbeinküste zu begleiten, wenn der Beschwerdeführerin kein Aufenthaltstitel erteilt wird, weil sie im Alter von vier Jahren von der Mutter abhängig ist. Dadurch würde dem Kind der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte verwehrt werden, die ihm der Unionsbürgerstatus verleiht. Daher darf ausnahmsweise der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel deshalb nicht verweigert werden, um die Unionsbürgerschaft ihres Kindes nicht ihrer praktischen Wirksamkeit zu berauben.
Schlagworte
„de facto Zwang“ bei in Österreich niedergelassenem mj Kind mit französischer StaatsbürgerschaftAnmerkung
VwGH 22.2.2018, Ra 2015/22/0141; ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.10701.2014Zuletzt aktualisiert am
07.03.2018