RS Lvwg 2015/8/28 VGW-151/082/10701/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.2015
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Rechtssatznummer

9

Entscheidungsdatum

28.08.2015

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG §11
NAG §21
NAG §47

Rechtssatz

Die minderjährige Tochter der Beschwerdeführerin im Alter von heute vier Jahren, die die französische Staatsbürgerschaft besitzt und damit Unionsbürgerin ist, wäre de facto gezwungen, Österreich und womöglich das Gebiet der Union zu verlassen und ihre Mutter in deren Herkunftsstaat Elfenbeinküste zu begleiten, wenn der Beschwerdeführerin kein Aufenthaltstitel erteilt wird, weil sie im Alter von vier Jahren von der Mutter abhängig ist. Dadurch würde dem Kind der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte verwehrt werden, die ihm der Unionsbürgerstatus verleiht. Daher darf ausnahmsweise der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel deshalb nicht verweigert werden, um die Unionsbürgerschaft ihres Kindes nicht ihrer praktischen Wirksamkeit zu berauben.

Schlagworte

„de facto Zwang“ bei in Österreich niedergelassenem mj Kind mit französischer Staatsbürgerschaft

Anmerkung

VwGH 22.2.2018, Ra 2015/22/0141; Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.10701.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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