Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.02.2018Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
LSD-BG 2016 §21 Abs3 Z3Rechtssatz
Wenn das Gesetz die Beschäftigungsgenehmigung nicht so konkret beschreibt, ob darunter nur der Genehmigungsbescheid selbst oder auch der behördliche Ausweis über die Beschäftigungsgenehmigung zu verstehen ist, darf diese Unklarheit im Strafverfahren nicht zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt werden, weshalb die im konkreten Fall für Miralem D. vorgewiesene Einzelaufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung als vorschriftsgemäß anzusehen ist.
Schlagworte
BeschäftigungsgenehmigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2018:LVwG.2018.25.0063.6Zuletzt aktualisiert am
01.03.2018